
Alle zwei Jahre wieder … ändert sich das ADR, das große internationale Regelwerk für Gefahrguttransporte auf der Straße. Mit vielen Detailanpassungen und teilweise verschachtelten neuen Formulierungen, deren Tragweite angesichts des spröden Wortlauts nicht immer sofort klar ist. Doch in der Praxis können es gerade die scheinbar kleinen Änderungen erfahrungsgemäß ganz schön in sich haben.
Wenn Sie sich schnell orientieren und wissen möchten, was mit dem ADR 2027 konkret auf Sie zukommt, finden Sie hier ein paar ausgewählte Änderungsschwerpunkte mit Erläuterungen.
Eine Übersicht der geänderten Regeln finden Sie in Gefahrgutrecht aktuell, mit Insider-Hinweisen von Jörg Holzhäuser. Und den Wortlaut im ADR 2027, das im November 2026 erscheint.
Diese neuen ADR-Regelungen treten am 1.1.2027 in Kraft.

Im ADR stehen zahlreiche Begriffe und Formulierungen, deren Bedeutung nicht immer sofort klar ist. Deshalb gibt es im ADR den Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmungen mit zahlreichen Definitionen. Doch in der Praxis zeigen sich manchmal Lücken oder Klärungsbedarf. Was die Entscheidungsgremien dazu bewogen hat, neue Definitionen in den Katalog aufzunehmen und/oder bestehende anzupassen. Das ist auch im ADR 2027 wieder so – hier finden Sie exemplarisch eine Präzisierung und einen neu eingeführten Begriff.

Die Tabelle A im ADR wird auch diesmal wieder modifiziert und um 4 neue UN-Nummern erweitert. Bei 2 UN-Nummern, die es schon gibt, kommen neue Eintragungen dazu. Eine UN-Nummer wird komplett gestrichen. Außerdem gibt es bei 185 weiteren UN-Nummern punktuelle Änderungen in den Spalten, die es in sich haben können.
Ein paar Hintergründe zu den UN-Nummern, die von den größeren Änderungen betroffen sind.

So war es bisher:
Das Konzept des Druck-Volumen-Produkts bzw. pV-Produkts steckte implizit schon in einigen Gefahrgutvorschriften drin -–z. B. SV 283, SV 653 ADR und Abs. 6.2.6.1.5 ADR. Doch in den Begriffsbestimmungen waren bisher lediglich Volumina definiert: „mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum von höchstens 3.000 Litern“ (für Bergungsdruckgefäße oder für Großflaschen).
Der Zweck der Änderung:
Die bisherigen Volumenbegrenzungen von Druckgefäßen durch eine praxisrelevantere Größe ergänzen bzw....

So war es bisher:
In Absatz 2.2.62.1.4.1 des ADR standen Hinweise, dass die Tabelle mit den Krankheitserregern, die unter Kategorie A fallen, nicht vollständig ist und nur Beispiele nennt. Neu auftauchende Erreger sind analog einzustufen, wenn sie dieselben Kriterien erfüllen. Doch sehr viele Anwender schauen als erstes in die Tabelle – und sind verunsichert, wenn neue Krankheitserreger...

Gut zu wissen:
Tragbare Airbag-Systeme stecken meist in Rucksäcken, Westen oder Jacken mit aktiven Sicherheitssystemen. Sie bieten einen umfassenden Oberkörperschutz für Brust, Rippen, Nieren und Rücken (und je nach Modell auch für Schultern und/oder Hüften). Kernstück sind Patronen, die mit einem nicht entzündbaren Gas (Argon oder Helium) gefüllt sind und unter Druck stehen. Pyrotechnische Stoffe aktivieren den Gasausstoß, und eine kleine Lithiumbatterie versorgt das Ganze mit Strom.
So war es bisher:
Für den Transport tragbarer Airbag-Systeme wurden implizit vielfach die Eintragungen...

So war es bisher:
Alle Schulungen der Fahrzeugführer mussten gemäß Abschnitt 8.2.2 ADR in Präsenz stattfinden.
Das ändert sich im ADR 2027:
Die Begriffe „Fernschulung“ und „E-Learning“ werden per Bemerkung definiert und ins Regelwerk aufgenommen. Der wesentliche Unterschied zwischen Fernschulung und E-Learning ist dabei, dass...

Gut zu wissen:
Hybridbatterien enthalten sowohl Lithium-Ionen-Zellen als auch Natrium-Ionen-Zellen, die in Reihe geschaltet sind. Sie kombinieren damit die Vorteile beider Batterietechnologien: die hohe Energiedichte von Lithium-Ionen-Batterien mit der Anpassungsfähigkeit von Natrium-Ionen-Batterien an Niedrigtemperaturumgebungen. Es zeichnet sich bereits ab, dass sich diese Hybridbatterien in Autos und Energiespeichern schnell etablieren werden.
So war es bisher:
Das Wort „Hybridbatterie“ kam im ADR bislang nicht vor.

So war es bisher:
Im ADR 2023 wurde ein neues Kapitel 6.9 für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks mit Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) eingeführt.
Das ändert sich im ADR 2027:
Nun kommt ein kompletter neuer Abschnitt 6.9.3 dazu, der den bisherigen Fokus von den Tankkörpern auf die Bedienungsausrüstungen erweitert. Er spezifiziert nicht nur, was alles unter den Begriff „FVK-Bedienungsausrüstung“ fällt (diese dürfen übrigens auch für metallene Tankkörper verwendet werden!), sondern auch,...

Gut zu wissen:
Wärmepumpen funktionieren technisch nicht groß anders als Kältemaschinen. Einziger Unterschied, so platt es klingt: Bei Wärmepumpen ist das Erzeugen von Wärme das Ziel. Wenn es um den Transport geht, sind die Gefahren identisch.
So war es bisher:
Kältemaschinen sind der UN 2857 oder 3358 zugeordnet und von den Gefahrgutvorschriften freigestellt, wenn...

Gut zu wissen:
Forschungs- und Entwicklungsabteilungen müssen oft kleine Mengen neuer Substanzen transportieren. Oft sind diese Stoffe organischer Natur, Zwischen- oder Wirkstoffe für Pharma- oder Pflanzenschutzmittel. Mitunter tragen die Moleküle funktionelle Gruppen, die erfahrungsgemäß explosive oder selbstzersetzliche Stoffeigenschaften vermuten lassen – die Stoffe neigen also zu Reaktionen, bei denen Energie frei wird. Daher der etwas vage Oberbegriff „energetisch“.
In der frühen Entwicklungsphase...

So war es bisher:
Im ADR gibt es die UN 3509 für ungereinigte leere Altverpackungen – also für Verpackungen, Großverpackungen oder IBC, die gefährliche Güter enthalten haben und nun entsorgt, recycelt oder der Material-Wiederverwendung zugeführt werden sollen. Es dürfen keine gefährlichen Güter mehr drin sein, nur anhaftende Rückstände. Zudem gelten grundsätzlich dieselben...

So war es bisher:
Wenn Abfälle am Verladeort nicht gewogen werden können, erlaubt Absatz 5.4.1.1.3.2 unter eng definierten Bedingungen eine Mengenschätzung. Ausgeschlossen waren bislang jedoch klinische und medizinische Abfälle, die nicht nach Verpackungsanweisung P621 verpackt sind, Druckgaspackungen sowie Abfälle in Tanks, die keine Saug-Druck-Tanks für Abfälle sind.
Der Grund für die Änderung:
In der Praxis wird auch in diesen Fällen...

So war es bisher:
Früher waren gefährliche Güter in nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten freigestellt – bis 2022 durch eine Übergangsvorschrift.
Seitdem gilt eine weitgehende Freistellung für UN 3363, die in der Sondervorschrift (SV) 672 steht. Doch sie nennt ein paar einschränkende Bedingungen, die einzuhalten sind – und verweist parallel auf SV 301: Dort steht eine Mengenbeschränkung auf die begrenzten Mengen, die in der Spalte (7a) der Tabelle A angegeben sind.
Der Grund für die Änderung:
Solange die Gegenstände, Maschinen und Geräte fabrikneu sind, sind die Bedingungen in der Regel gut erfüllbar – weil die enthaltenen gefährlichen Stoffe und Mengen bekannt sind.
Doch wie sieht das bei gebrauchten Gegenständen aus?

So war es bisher:
Ortsbewegliche Tanks sind Tankcontainer, die für den Seeverkehr verwendet werden, aber auch im Landverkehr eingesetzt werden können. Diese Doppelfunktion führte in der Praxis oft dazu, dass sie sowohl als ortsbewegliche Tanks (Kapitel 6.7) als auch als Tankcontainer (Kapitel 6.8) zugelassen wurden und werden. Zumal manche Länder und Hubs ortsbewegliche Tanks ohne Tankcontainer-Zulassung gar nicht zulassen.
Der Grund für die Änderung:
Doch diese Doppel-Zulassung schafft mehr Probleme als sie löst – vor allem bei den...

Die Übergangs- und Sondervorschriften in den Kapiteln 1.6 und 3.3 zählen zuverlässig alle zwei Jahre wieder zu den großen Änderungs-Hotspots im ADR. Einige hängen eng mit den oben bereits genannten Änderungsschwerpunkten zusammen.

Die Angaben und Ausführungen dieser Übersichts-Webseite basieren auf folgenden Quellen:

Damit Sie sich präzise und passgenau informieren und vorbereiten können, gibt es die Vorschau Gefahrgutrecht aktuell in Buchform. Mit vielen...

Damit Sie die neuen Bestimmungen und ihre Verästelungen im ADR ohne lange Vorbereitung leicht und schnell mit ansprechenden Grafiken präsentieren können, gibt es...

Am 18. Mai 2026 um 10.00 Uhr liefert Ihnen Jörg Holzhäuser – der Autor von Gefahrgutrecht aktuell und ADR 2027 – in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die Änderungsschwerpunkte im ADR 2027. Live.

Das Gefahrgutrecht für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße ist so komplex und umfangreich, dass Sie sich nicht auch noch mit schwer lesbaren Texten und Tabellen herumschlagen sollten! Auch wenn diese Details oft nur den Profis auffallen – die außerordentlich sorgfältig erstellten Texte und Tabellen in der ADR-2027-Ausgabe von ecomed-Storck sorgen ab November 2026 für optimale Lesbarkeit und Klarheit.

Das Fachmagazin gefährliche ladung versorgt Sie Monat für Monat mit frischem Gefahrgut-Klartext. Vor allem berichtet es regelmäßig und frühzeitig darüber, welche Gefahrgut-Themen nicht nur in den nationalen Verkehrsministerien, sondern international in den...

Jörg Holzhäuser, Jahrgang 1960, Dipl. Verwaltungsbetriebswirt. Ab 1993 im Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Schwerpunkt „Gefahrgutbeförderungsrecht“ tätig, hinzu kommen Themen wie Ladungssicherung, Berufskraftfahrerqualifikation und Verkehrssicherheit. Derzeit tätig im Verkehrsministerium in Rheinland-Pfalz und Vertreter des Landes im Bund-Länder-Fachausschuss „Beförderung gefährlicher Güter“, im Gefahrgut-Verkehrs-Beirat und in AGGB-Arbeitsgruppen. Referent bei der Berufsgenossenschaft RCI. Auslandstätigkeit für die GTZ in Thailand. Leiter verschiedener Gefahrgut-Gesprächskreise mit Wirtschaft und Behörden in Rheinland-Pfalz und auf Bundesebene. Autor und Mitautor umfangreicher Gefahrgut-Fachliteratur. Anerkannter Gefahrgut-Referent und Verfasser von Fachbeiträgen in Gefahrgut-Fachzeitschriften. Seit 1996 Referent und Tagungsleitung der Münchner Gefahrgut-Tage. Mitglied und Gründer des Gefahrgutforums Rhein-Mosel bei der IHK Koblenz.
Was Sie bei der Umsetzung der neuen Vorschriften besonders beachten müssen!
18.05.2026 | 10:00 - 12:00 Uhr
Alle wichtigen Gefahrgutvorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße - von der UN-Nummer bis zur Kennzeichnung!
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