Neuer Abschnitt 6.9.3 für FVK-Bedienungsausrüstungen

Neuer Abschnitt 6.9.3 für FVK-Bedienungsausrüstungen

So war es bisher:

Im ADR 2023 wurde ein neues Kapitel 6.9 für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks mit Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) eingeführt.

Das ändert sich im ADR 2027:

Nun kommt ein kompletter neuer Abschnitt 6.9.3 dazu, der den bisherigen Fokus von den Tankkörpern auf die Bedienungsausrüstungen erweitert. Er spezifiziert nicht nur, was alles unter den Begriff „FVK-Bedienungsausrüstung“ fällt (diese dürfen übrigens auch für metallene Tankkörper verwendet werden!), sondern auch,

Gut zu wissen:

Faserverstärkte Kunststoffe (FVK) bieten gegenüber klassischen Tank-Werkstoffen wie Metallen eine ganze Reihe handfester Vorteile: Vor allem geringeres Gewicht, Korrosionsbeständigkeit (Lebensdauer), reduzierter Energieverbrauch bei der Herstellung, keine zusätzliche Auskleidung mehr nötig, niedrigere Kosten. Doch bei Salznebel und ultravioletter Strahlung können sich die Werkstoffeigenschaften deutlich verschlechtern, was natürlich Folgen hat – auch das wird in den Regelungen des neuen Abschnitts 6.9.3 berücksichtigt.

Quelle: Jochen Conrad, Der Gefahrgut-Zeit voraus (III), gefährliche ladung 7/2024

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