
So war es bisher:
Im ADR gibt es die UN 3509 für ungereinigte leere Altverpackungen – also für Verpackungen, Großverpackungen oder IBC, die gefährliche Güter enthalten haben und nun entsorgt, recycelt oder der Material-Wiederverwendung zugeführt werden sollen. Es dürfen keine gefährlichen Güter mehr drin sein, nur anhaftende Rückstände. Zudem gelten grundsätzlich dieselben strengen Vorschriften wie für gefüllte Verpackungen und IBC.
Der Grund für die Änderung:
Was ist, wenn die Verpackungsdokumentation (Prüfberichte und Gebrauchsanweisungen) fehlt? Oder wenn die zulässige Verwendungsdauer überschritten ist? Oder wenn die Inspektions- und Prüffristen bei IBC abgelaufen sind? Dann ließen sich die strengen Vorgaben für UN 3509 in der Praxis auch beim besten Willen nicht einhalten.
Und wenn sich die Fässer oder IBC wegen ihrer schieren Größe nicht verpacken lassen? Dann können sie bislang nur in loser Schüttung befördert werden – auch nicht gerade die sicherste Option. Doch gemäß der bisherigen Verpackungsanweisungen, die für UN 3509 gelten, ist es nun mal nicht zulässig, sie auf Paletten zu befördern und mit Dehnfolie zu umwickeln.
Das ändert sich im ADR 2027:
Der Unterabschnitt 4.1.1.11 wird geändert; ungereinigte leere Fässer und IBC mit mehr als 150 Litern dürfen künftig auch verpackt transportiert werden. Wie bisher dürfen sie lediglich geringe, nur mit unverhältnismäßigem Aufwand entfernbare Rückstände enthalten – aber nur wenn die Fässer bzw. IBC entsorgt, recycelt oder der Material-Wiederverwendung zugeführt werden. Und manche Rückstände bleiben generell ausgeschlossen – welche, steht in 4.1.1.11.
Weitere Voraussetzungen: Die Verschlüsse halten dicht, die Fässer stehen sicher aufrecht, die Bezettelung und Kennzeichnung entspricht den enthaltenen Rückständen, und die Angaben im Beförderungspapier halten sich an die Sondervorschriften für ungereinigte leere Umschließungsmittel des Absatzes 5.4.1.1.6.
Darüber hinaus sind alle weiteren ADR-Vorschriften einzuhalten.
Quelle: Jochen Conrad, Modale Zusammenarbeit (II), gefährliche ladung 8/2025

Schreiben Sie uns einfach. Fragen beantworten wir gerne per E-Mail oder Rückruf – ganz wie Sie möchten.