
So war es bisher:
Alle Schulungen der Fahrzeugführer mussten gemäß Abschnitt 8.2.2 ADR in Präsenz stattfinden.
Das ändert sich im ADR 2027:
Die Begriffe „Fernschulung“ und „E-Learning“ werden per Bemerkung definiert und ins Regelwerk aufgenommen. Der wesentliche Unterschied zwischen Fernschulung und E-Learning ist dabei, dass bei der Fernschulung der Ausbilder und der Auszubildende gleichzeitig online sind. Das E-Learning dagegen ist asynchron: Ausbilder und Auszubildender sind nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich getrennt.
Warum ist das relevant? Weil in den neuen Regeln dieser Unterschied gemacht wird:
Gut zu wissen:
Der Arbeitskreis „Beförderung gefährlicher Güter“ des DIHK überarbeitet dementsprechend seine Satzung in Sachen Gefahrgutfahrer-Schulungen und erstellt eine Leitlinie „Online-Schulungen Gefahrgutfahrer/-innen“.
Quelle: gefährliche ladung, 2/2026

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